Kontopfändung
Ein Gläubiger kann vorhandenes Guthaben und zukünftige Geldeingänge auf Ihrem Konto pfänden, sobald er über einen Titel verfügt (z.B. Vollstreckungsbescheid, Urteil oder Rückforderungsbescheid eines öffentlichen Gläubigers).
Das aktuelle Guthaben wird 4 Wochen nach Zustellung der Kontopfändung an den Gläubiger überwiesen. Ab Pfändungseingang ist das gepfändete Geld auf Ihrem Konto „blockiert“: Sie können über dieses Geld nicht verfügen. Zukünftige Geldeingänge werden jeweils nach Ablauf des folgenden Monats an den Gläubiger überwiesen.
Um das Geld auf dem Konto vollständig oder zumindest teilweise zu schützen, müssen Sie das Konto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln lassen. Wenn möglich sollten Sie den hierdurch geschützten Freibetrag durch eine P-Konto-Bescheinigung erhöhen lassen.
Wir sind berechtigt, P-Konto-Bescheinigungen auszustellen. Rufen Sie uns bei Bedarf an. Wir vereinbaren kurzfristig einen kostenfreien Termin.